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Reisen in Schweden
Auf dieser Seite haben wir für Dich ein paar der wichtigsten Infos, Einreisebestimmungen, Verkehrsregeln, Tipps und Adressen, die man für eine Reise nach und in Schweden wissen sollte zusammengestellt.
Um von Deutschland überhaupt erst nach Schweden zu kommen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wichtigsten haben wir hier mal für Dich zusammengestellt.
Die Wege nach Schweden
1.
Über den Landweg der aus Deutschland der E45 folgend über Flensburg, dann durch Dänemark über Kolding, ab Kolding der E20 folgend über Middelfart - die kleine Beltbrücke - Odense - die große Beltbrücke - Københaven (Kobenhagen) und über die Öresundbrücke nach Malmö.
Mautgebühren für die Öresundbrücke:
Motorrad |
29,00 EUR
|
PKW bis 6 m |
54,00 EUR |
PKW mit Anhänger* |
108,00 EUR
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Wohnmobil bis 6 m |
98,00 EUR |
Wohnmobil, größer 6 m |
202,00 EUR |
Lieferwagen bis 9 m |
202,00 EUR |
* Die Preise für PKW mit Anhänger gelten für ein Gespann mit einer
Gesamtlänge von max. 15 Meter.
Preise 2020
2.
Die zweite Strecke führt über die E47 mit der kurzen Fährverbindung ca. 45 min über die Insel Fehmarn, vom Fährhafen Puttgarden mit der Fähre nach Rødby und von da der E47 folgend durch Dänemark über Vordingsborg - Haslev - Køge - Københaven (Kobenhagen) über die Öresundbrücke nach Malmö.
3.
Außerdem gibt es noch einige Fährverbindungen die Tag und Nacht fahren von den Fährgesellschaften Scandlines, TT Line, Stena Line Finnlines und FRS.
Auf allen Strecken fallen teilweise Fährkosten und/oder Mautgebühren für Brücken an.
Da die Fährverbindungen sehr vielfältig und unterschiedlich sind und sich öfter ändern bitten wir darum die Fahrpläne und Preise bei den Fährgesellschaften einzusehen.
4.
Gibt es Möglichkeiten günstig mit Fluggesellschaften wie Ryanair, Eurowings, EasyJet usw. von verschiedenen Flughäfen in Deutschland nach Schweden zu fliegen.
Weil sich die Flugverbindungen und Preise der einzelnen Fluggesellschaften laufend ändern entnehme die aktuellen Daten den Internetseiten der Fluggesellschaften.
Außerdem gibt es noch weitere Flugverbindungen z.B. von Scandinavien Airlines, (SAS) Norwegian Air, Lufthansa und einigen anderen kleine Fluggesellschaften.
!! Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen der Preise oder Verbindungen unterliegen den Anbietern. !!
So, nun weißt Du wie Du nach Schweden kommst, was man bei der Einreise und in Schweden so alles wissen sollte erzählen wir Dir jetzt.
Verkehrsbestimmungen:
Straße:
Schweden besitzt ein sehr gut ausgebautes Straßennetz mit einer guten Infrastruktur an Raststätten, das auf stärker frequentierten Strecken autobahnartig ausgebaut wird. Autobahnen (motorväg) verbinden hauptsächlich die drei Ballungsregionen um Stockholm, Göteborg und Malmö.
Auch über die Öresundbrücke verläuft eine mautpflichtige Autobahn. Weit verbreitet sind die dreispurigen Fernstraßen, wobei die mittlere Spur wechselseitig als Überholspur benutzt wird. Diese Straßen bieten, kostengünstiger als Autobahnen, viel mehr Sicherheit als die gewöhnlichen Landstraßen. In ganz Schweden sind kleinere Straßen und Wege oftmals unbefestigt aber trotzdem meistens in sehr gutem Zustand und lassen sich gut befahren.
Um in Schweden am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der „Grünen Versicherungskarte“ ist keine Pflicht, wird aber empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Wichtige Verkehrsbestimmungen:
Höchstgeschwindigkeiten in km/h:
Pkw, Wohnmobil Wohnmobil Gespann
Wohnmobil bis 3,5t über 3,5t Motorrad
Innerorts: 50 (a) 50 50 50
Außerorts: 70-90 (a) 80 80 (c) 70-90 (a,b)
Schnellstraßen: 90-110 (a) 90 80 (c) 90-110 (a,b)
Autobahnen: 100-120 (a) 90 80 (c) 110 (b)
(a) entsprechend der Beschilderung
(b) jedoch Motorrad mit Anhänger nur 80 km/h
(c) jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
• derAnhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht. (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.
• der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt. Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.
Diese Bestimmungen weichen von denen in Deutschland ab:
1. Das Abblendlicht muss während der Fahrt immer eingeschaltet sein.
2. Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
3. Winterreifen vom 01.12. bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres werden Winterreifen für sämtliche! (auch für die im Ausland zugelassene) Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen empfohlen. Bei Anhängergespannen auch für den gebremsten Anhänger!
4. In Schweden ist von 01.10 bis 15.04 Spikebereifung erlaubt.
5. In Schweden gibt es auch ein Handyverbot.
6. Eine Warnweste ist in Schweden keine Pflicht aber empfehlenswert.
7. Im Winter ist es Pflicht eine kleine Autoschneeschaufel mitzuführen.
Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet „Halteverbot“. Eine gestrichelte gelbe Linie oder eine gelbe Zickzack - Linie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild „eingeschränktes Halteverbot“ bedeuten „Parkverbot“. In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für halten und parken sowie für die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach. Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen und als Pannenstreifen.
Das Schild „M“ (weißer Buchstabe auf blauem Grund) auf Ihrer Straßenseite bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls die mit „M“ gekennzeichnete Ausweichstelle benutzen!
Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wild- wechsel sind ausgeschildert. Wurde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder sogar getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei, 112 be- nachrichtigen.
Bußgelder für Verkehrsverstöße sind einiges höher als bei in Deutschland. Geschwindigkeitsdelikte werden streng geahndet. Alkoholdelikte können schneller als in Deutschland uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden.
In Schweden gilt generell eine Promillegrenze von 0,2
Bußgeldhöhen:
Blutalkoholkonzentration über 0,2 %: ein Monatsgehalt (ab ca.30 Tagessätzen)
10 - 40 km/h zu schnell in 30, 50 km Zone: ca. 200 - 400,- €
10 - 40 km/h zu schnell in 70, 90, 110, 120 km Zone: ca. 150 - 400,- €
Rote Ampel missachtet: ca. 300,- €
Vorfahrt missachtet: ca. 220,- €
Stoppschild missachtet: ca. 250,- €
Überholverbot missachtet: ab ca. 300,- €
Zebrastreifen missachtet: ca. 250,- €
Durchgezogene Linie überfahren: ca. 150,- €
Rechtsfahrgebot auf Autobahnen missachtet: ca. 200,- €
Ohne Licht gefahren: 120,- €
Sicherheitsgurt nicht angelegt: ca. 150,- €
Kinder nicht im passenden Kindersitz angeschnallt: ca. 250,- €
Keinen Schutzhelm auf Motorad oder Moped getragen: ca. 150,- €
Fehlendes oder verschmutztes Nummerschild: ca. 150,- €
Falschparken: ab 40,- €
Ungenügende Profiltiefe der Reifen: ca. 140,- €
Mindest Profiltiefen:
Sommerreifen: 1,6 mm auf min. 75% der Lauffläche
Winterreifen: 3,0 mm
Stand 2020
Pannenhilfe:
Straßenhilfsdienst Pannenhilfe erhalten Sie rund um die Uhr von den
Straßenhilfsorganisationen „Assistancekåren“ (Telefon: 020 912 912)
sowie „FALCK“ (Telefon: 087 679 000)
Die Hilfe ist „kostenpflichtig“. ADAC Plus Mitglieder können gegen Vorlage des AIT- Kreditbriefes bzw. der ADAC- Kostengarantie bargeldlos bezahlen, von den Kosten erhalten sie für Pannenhilfe und fürs Abschleppen jeweils bis zu 200 Euro erstattet.
Weitere wichtige! Reiseratschläge findest Du auf dieser Seite.
geht es weiter zu den Einreise- und Einfuhrbestimmungen!
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