+ + + INFO + + + Links unter der Navigation findest Du eine Google Suchfunktion um unsere Homepage besser nach Suchbegriffen die Dich interessieren durchsuchen zu können. + + + INFO + + + Die letzten Jahre gab es viele Änderungen der schwedischen Einwanderungsformalitäten, mehr dazu unter: Die Formalitäten! + + + INFO + + + Um Dir das schöne Land Schweden näher zu bringen und einen tollen Urlaub im schönen Ostsmåland zu verbringen kann man unser beliebtes Ferienhaus mieten. Du kannst es Dir unter: https://www.ferienhaus-smaland.se ausführlich anschauen. + + + INFO + + +

   
  Auswandern nach Schweden
  Die Formalitaeten!
 

Die Formalitäten!

Nach unserer Auswanderung bekommen wir von Auswanderern sehr oft Fragen zu den Formalitäten gestellt.
Die durch unsere Auswanderung und vielen Auswanderern denen wir schon bei der Einwanderung geholfen hatten möchten wir diese Erfahrungen die wir dabei gesammelt haben hier auf diesen Seiten gerne an andere weitergeben und aufzeigen welche „Formalitäten“ bei einer Auswanderung nach Schweden auf einen zu kommen, was dabei zu beachten ist und wie man dabei nach unserer Erfahrung am besten vorgeht.
 
Weil es aber immer wieder mal vorkommt das auf Internetseiten der Behörden usw. Formulare oder Internetseiten die wir hier auf den Seiten verlinkt haben entfernt oder verschoben werden und wir das vielleicht auch schon mal nicht mitbekommen bitten wir Euch uns zu unterstützen und uns nicht funktionierende Links eben per Mail mitzuteilen das wir diese Seiten für euch immer aktuell halten können, vielen Dank dafür!
 
Hinweis! Auch wenn es einige Leute in Foren usw. gibt die sagen es ist nicht nötig aber wir haben es oft genug erlebt das Leute hier standen und Probleme deswegen hatten. Es ist wenn man sich in Schweden befindet sehr umständlich und schwer irgendwelche Papiere zu beschaffen. Im Vorfeld einer Auswanderung sollte man sich noch in Deutschland von wichtigen Papieren (KFZ- Brief und Schein, Reisepässe, Geburts- und Heiratsurkunden) für die Behördengänge in Schweden beglaubigte Kopien oder Abschriften machen lassen, weil diese oft benötigt werden. Man sollte sich auch, wenn nicht vorhanden einen Reisepass und einen EU Führerschein (Scheckkartenformat) zulegen oder auf Gültigkeit prüfen.

Zu dem Reisepass gilt es anzumerken das man sich am besten einen ganz neuen digitalen mit Fingerabdrücken zulegt. Wie uns schon ein paar mal mitgeteilt wurde wird dieser mittlerweile immer öfter verlangt.

EHIC Karte
EHIC Karte

 

Man sollte sich auch falls noch nicht vorhanden eine „EHIC Karte“ European Health Insurance Card europäische Krankenversicherungskarte von der Krankenkasse ausstellen lassen.
 
Des weiteren sollten so weit vorhanden die Haustiere vorbereitet werden. (siehe: Formalitäten Seite 2 unter: Die Einfuhr von Haustieren)

Hat man die Formalitäten mit der Personennummer erledigt sollte man als nächstes, (kann man bei der Beantragung der Personennummer direkt mit machen) so schnell wie möglich die
ID-Kort (Identitetskort) Identitätsausweis für in Schweden gemeldete Personen auf dem Skatteverket beantragen da man diese ID- Kort seit Anfang 2016 für die Eröffnung eines Girokontos auf den Banken benötigt.

Alles der Reihe nach:

Kommt man in Schweden an sollten gewisse Formalitäten so schnell wie möglich angegangen werden weil man dafür nur eine gewisse Zeit zur Verfügung hat oder wie z.B. die Personennummer dringend für andere Vorgänge braucht.

Als erstes sollte man die „Personennummer“ beim Skatteverket beantragen, die ist sehr wichtig weil man damit automatisch als Einwohner in Schweden im „Folkbok“ (Einwohnermeldeamt) registriert wird, krankenversichert ist und sie einem viele Behördengänge und andere Vorgänge wie z.B. Internet, Telefon beantragen und Strom ummelden erleichtert.
Als nächstes sollte man so schnell wie möglich die „ID- Kort“ beim Skatteverket beantragen. Dies ist eine kleine Plastikkarte mit Lichtbild und Personennummer, vergleichbar mit einem Personalausweis.
Die ID- Kort benötigt man seit Anfang 2016 auf den meisten Banken zum eröffnen eines Girokontos und sie ist ein Ausweisdokument dass es einem einfacher macht sich z.B. bei Behörden, auf der Post beim Briefe oder Pakete abholen auszuweisen.

Beim Migrationsverket das „Aufenthaltsrecht“ zu beantragen ist mittlerweile seit 01.05.2014 weggefallen.

Hat man die Personennummer kann man auch gleich als nächstes bei der „Försäkringskassan“ die schwedische EHIC- Karte (Versichertenkarte) beantragen.


Sind Fahrzeuge mit nach Schweden eingeführt worden, ist man normal vom Gesetz her verpflichtet diese innerhalb einer Woche beim Transportstyrelsen zur Einfuhr anzumelden.
Liegt der Bescheid vom Transportstyrelsen vor kann man bei der Bilprovning den Termin zur Registrierungbesichtigung buchen.
Als letztes sollte man noch bei der deutschen Botschaft in Stockholm den schwedischen Wohnort in den deutschen Reisepass eintragen lassen weil der Personalausweis keine Adresse enthält ist der Reisepass das einzigste Dokument mit dem man später seinen Wohnort glaubhaft nachweisen kann.

Es gibt noch für viele andere Vorgänge und Formalitäten die zu erledigen sind, da können wir aber leider nicht auf jeden Einzelfall eingehen sondern nur haben nur die wichtigsten Vorgänge beschrieben. Daher sollte sich jeder zu seinem speziellen Fall bei den zuständigen Stellen erkundigen.

Diese Zusammenfassung sind die wichtigsten Formalitäten die zu erledigen sind, genaue Einzelheiten zu den einzelnen Vorgängen findest Du unter den einzelnen Themen der folgenden Seiten.

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Beantragen der Personennummer, die Samordningsnummer:

Ist man in Schweden angekommen sollte man als erstes beim Skatteverket (Finanz- und Einwohnermeldamt) in seiner Nähe die Personennummer (folkbockföring) beantragen. Damit wird man im Einwohnermelderegister eingetragen und sie ist auch gleichzeitig Steuernummer und wird für alle staatlichen Vorgänge wie Kranken- und Rentenversicherungsangelegenheiten benötigt. Die Personennummer steht jedem zu der einen Wohnsitz in Schweden hat, mindestens 75 % des Jahres in Schweden lebt und gewisse Voraussetzungen wie z.B. ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen erfüllt.
Skatteverket
Die Personennummer beantragen ist sehr wichtig da sie Steuer- und Sozialversicherungsnummer in einem ist und man damit offiziell als Einwohner Schwedens im Melderegister registriert wird. Man ist mit dem Erhalt der Personennummer auch krankenversichert. Sie wird für alle Vorgänge im Sozialsystem, wie z.B. Kinder-, Kranken-, Arbeitslosengeld, Renten- und Gesundheitsangelegenheiten usw. benötigt. Ebenso andere Vorgänge wie z.B. Internet, Telefon, Strom anmelden, Post und Pakete abholen, Versicherungen abschließen werden dadurch erheblich erleichtert. Hat man sie nicht kann es z.B. vorkommen das z.B. Telefon- oder Stromanbieter bei der Anmeldung hohe Kautionsgebühren von einigen Tausend Kronen verlangen.

Es hat Anfang 2012 einige „Änderungen“ und „Verschärfungen“ der Vorschriften zur beantragung der Personennummer gegeben!

Beantragen der Personennummer als Rentner:
 
Wandert man als gesetzlich! versicherter Rentner nach Schweden ein hat sich nicht viel verändert und es ist relativ einfach die Personennummer zu bekommen. Als Rentner muss man dem Skatteverket nur mit dem Rentenbescheid
eine ausreichende Rente und mit der Bescheinigung Formular S1 (früher E106) eine „gültige“ Krankenversicherung in Deutschland nachweisen. Als „ausreichende“ Rente wird in in der Regel etwa der schwedische Sozialhilfesatz von z.Z. ca. 8.500:- Sek ca. 900,- Euro, für Ehepaare ca. 1.400,- bis 1.500,- Euro akzeptiert wobei es noch auf die Lebensumstände ankommt und ob man z.B. ein schuldenfreises Haus hat oder auf Miete wohnt.

Für Pensionäre und Privatversicherte ist es auch der Pensionsbescheid und die Bescheinigung des Anspruchs zu Krankheits- und Mutterschaftsleistungen für Personen die sich außerhalb Deutschlands in einem Mitgliedsstaat der EU, dem EWR oder der Schweiz befinden. Dazu im letzten Absatz mehr.

Beantragen der Personennummer mit „eigenen“ finanziellen Mitteln:

Wandert man in Schweden ein ohne eine Arbeit zu haben (nicht arbeitslos gemeldet) muss man dem Skatteverket ein ausreichendes Vermögen nachweisen. Es gibt zwar bisher keine offiziellen Angaben über die Höhe des Vermögens welches man nachweisen muss aber wir bekamen, als wir Einwanderern bei den Formalitäten geholfen haben die mit eigenen Mitteln nach Schweden zogen, auf dem Skatteverket gesagt das man ein Vermögen von ca. 150.000:- SEK, ca. 17.000,- € pro Erwachsenem und Kinder ca. die Hälfte benötigt was durch Kontoauszüge zu belegen ist. Außerdem benötigt man eine gesetzliche! Krankenversicherung Formular S1 (früher E106 ) die noch mindestens 12 Monate gültig ist. Private Krankenversicherungen werden z. Z. noch nicht! problemlos anerkannt.

Einreisen und als Selbstständiger Arbeiten:

Will man sich in Schweden selbsständig machen muss man wie jeder andere auch eine Personennummer beantragen. Dazu muss man auf dem Skatteverket erst einmal den F- Skattesedel (Firmensteuernummer) beantragen. Dafür muss man denen dort genau erklären was man hier machen will und am besten noch einen gewissen finanziellen Rückhalt nachweisen.
Es kann auch vorkommen dass man sogar einen „Bussinessplan“ vorlegen muss um „glaubhaft“ nachweisen zu können dass man von dem was man vor hat auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Mit einem Bauchladen für Kaugummis bekommt man sicher keine Personennummer und auch keinen F- Skattesedel.
Mehr dazu wie man eine eigene Firma gründet, betreibt oder auch schließt kann man
unter: „starta, driver och avsluta Företag“ auf der Seite des Skatteverket nachlesen.

Einreisen als Arbeitnehmer mit Arbeitsvertag:

Wenn man in Schweden einwandeet und hat sich im Vorfeld schon eine Arbeit gesucht sollte man auf folgende wichtige Vorgaben achten. Zum Erhalt der Personennummer, die ja wie schon bereits erwähnt, für die Eröffnung eines Girokontos benötigt wird muss der Arbeitsvertrag unbegrenzt! oder auf mindestens 12 Monate Laufzeit ausgestellt sein weil man mit kürzeren Arbeitsverträgen keine Personennummer zugeteilt bekommt. Dies stellt ein großes Problem dar weil hier viele Arbeitgeber die erste Zeit meistens nur Arbeitsverträge mit 3 bis 6 Monaten Laufzeit ausstellen und diese sind für die Erteilung der Personennummer nicht ausreichend. Ohne Personennummer hat man dann nur Probleme z.B. mit der Eröffnung eines Kontos und an- oder ummelden eines Telefonanschluss, Stromanbieters oder bei Telefon- oder Internetverträgen.
Mit solchen Arbeitsverträgen bekommt man nur eine „Samordningsnummer“ für „zeitlich begrenzt“ in Schweden lebende Personen wie z.B. Studenten, Saison- oder Zeitarbeiter und Ferienhausbesitzer. Damit kann man wenn man viel Glück hat auch ein Konto eröffnen aber selbst das ist von Bank zu Bank unterschiedlich.
Deswegen ist es sehr wichtig! im Vorfeld darauf zu achten einen entsprechenden Arbeitsvertrag zu erhalten.

Einreisen als Arbeitslos gemeldeter:

Ist man in Deutschland arbeitslos gemeldet und hat dem Arbeitsamt dort mindestens 4 Wochen zur Verfügung gestanden kann man mit den Formularen PD U1 und PD U2 (früher E 301 und E 303) nach Schweden gehen um sich dort eine Arbeit zu suchen. Man bekommt dann in Schweden wie unten im Kapitel Auf dem Arbeitsamt anmelden beschrieben zunächst noch für 3 Monate Arbeitslosengeld aus Deutschland. Danach kann man unter gewissen Umständen das Arbeitslosengeld auf 6 Monate verlängern lassen. In der Zeit ist die Erteilung der Personennummer nicht möglich, es sei denn man verfügt über das verlangte Vermögen oder der Ehepartner verfügt über ein ausreichend hohes Einkommen oder Vermögen. Dass Arbeitslosengeld wird aber im Gegensatz zu früher von Deutschland ausbezahlt.

Für die Beantragung der Personennummer benötigt man außerdem noch folgende Papiere und Nachweise:


einen gültigen Deutschen Reisepass.
eine Adresse, Wohnung oder Haus in Schweden.
Miet- oder Kaufvertrag vom Haus
für Ehefrauen die Heiratsurkunde und für Kinder die Geburtsurkunden.

Es kann einem auch passieren dass man Angaben zu den Wohnkosten wie z.B eventuelle Hypothekenzahlungen, Strom, Versicherungen und Fahrtkosten zur Arbeit nachweisen muss.

Einreisen als privat Krankenversicherter:

! Achtung ! Aufgrund der Änderungen vom Mai 2017 in den Sozialabkommen haben alle privat Krankenversicherte wie z.B. Selbständige und pensionierte Beamte Anspruch auf die Bescheinigung der privaten KV „Certificate of Entitlement“!
Diese Bescheinigung ist vom Verband der PKV in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt worden.
Auf diese Bescheinigung haben alle privat Krankenversicherten einen Anspruch und diese wird auch, wie uns schon versichert wurde, in Schweden vom Skatterverket für den Erhalt der Personennummer anerkannt. Damit haben sich die ganzen Probleme und Schwierigkeiten der Vergangenheit für privat Versicherte hoffentlich erledigt.
 
Hier der Link zu der Seite der PKV und zum  Formular.

Bitte darauf achten das diese Bescheinigung nicht in Deutsch sondern in Englisch ausgestellt wird weil es sonst wieder zu Schwierigkeiten und Problemen kommen könnte.

Stand 09.2020
Allgemeines:

Hat man alle Papiere beim Skatteverket eingereicht dauert es in der Regel ca. 2-3 Wochen, die letzte Zeit auch sehr viel länger, bis man die Personennummer per Post bekommt.

Alle Gesetze über den Eintrag im Melderegister und der Erteilung der Personennummer kann man bei Lagen.nu im Folkbokföringslag (1991:481) (Einwohnermeldegesetz) unter §18
Bestämmelser om Personennummer“ (Bestimmungen über Personennummer) einsehen.

Hinweis!
 
Hat man die Personennummer bekommen ist man auch automatisch krankenversichert  und kann wenn nötig zum Arzt gehen.

 
(Siehe auch Kapitel: Bei Försäkringskassan anmelden.)
 
Stand 2020
 Die Samordningsnummer:

Nun zum letzten Kapitel der Samordningsnummer.
Diese Nummer ist eine Registrierungsnummer ähnlich der Personennummer die an Personen vergeben wird die nicht dauerhaft in Schweden leben wie z.B. Studenten, Saison- und Zeitarbeiter oder Ferienhausbesitzer mit Wohnort im Ausland die kein Anrecht auf die Personennummer haben.

Kauft man in Schweden ein Ferienhaus bekommt man die Samordnings-nummer normalerweise vom Skatteverket für alle Steuervorgänge wie Grunderwerbs- und Grundsteuer, automatisch zugeteilt.
Studenten, Zeitarbeitern usw. die sich nur begrenzt in Schweden aufhalten wird diese über den Arbeitgeber, die Uni vom Skatteverket zugeteilt. Diese Nummer wie früher selbst auf dem Skatteverket zu beantragen geht nicht mehr.
Die Samordningsnummer dient auch dazu um ein Girokonto zu eröffnen, Strom, Telefon, Internet an- oder umzumelden oder ein Fahrzeug in Schweden zuzulassen.
Diese Nummer wird auch von den meisten, leider aber wohl nicht von allen, Banken, Versicherungen und Firmen usw. anerkannt.

 
Mit dieser Nummer ist man aber nicht, wie mit der Personennummer automatisch in Schweden krankenversichert.
Stand 2020

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Beantragen der ID-Kort:

Auf der Karte befindet sich ein Lichtbild und die Personennummer. Früher konnte die ID-Kort noch bei fast allen Banken und Polizeistationen in Schweden beantragt werden, dies ist seit dem 01.06.2009 nicht mehr möglich. Die ID- Kort muß man jetzt beim Skatteverket (Finanz- und Einwohnermeldeamt) beantragen.
Bestimmungen, Formulare und welches Skatterverket die Anträge entgegennimmt erfährt man unter:
 
Skatteverket utfärdar ID-Kort Lichtbilder benötigt man nicht mehr, die werden auch vor Ort angefertigt!
Die Kosten für die ID-Kort beim Skatteverket liegen bei 400 SEK. (ca.40 €)

Es gibt auch noch eine Vielzahl anderer ID- Korts, sogenannten „SIS- oder SITHS- Kort“ usw. die von Banken und/oder Firmen ausgestellt werden dürfen und mit denen man sich auch ausweisen kann. Wir haben aber schon öfter gehört dass es unter Umständen passieren kann dass diese ID- Korts schon mal nicht akzeptiert werden und daher es besser ist direkt die richtige! beim Skatteverket zu beantragen.
Ist man über 5 Jahre in Schweden und hat die schwedische Staatsbürgerschaft kann man die Nationellt ID-Kort ebenso wie den Reisepass bei der Polizei beantragen. Diese Karte kann wie ein Personalausweis genutzt werden und man kann damit auch innerhalb Europas reisen.
Stand 01.2020 

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Antrag auf Aufenthaltsrecht:
 
Man kann sich in Schweden als Tourist bis zu 3 Monaten in Schweden aufhalten, danach musste man früher beim Migrationsverket (Einwanderungsamt) den Antrag auf Aufenthaltsrecht stellen weil man sich sonst danach illegal in Schweden aufgehalten hat.Das hat sich mittlerweile geändert weil man als EU- Bürger dass EU Recht über eine freie Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes innerhalb der EU hat.
Migrationsverket
Mittlerweile reicht es aus auf dem Skatteverket die Personennummer zu beantragen die man mit den oben unter dem Abschnitt „beantragen der Personennummer“ beschriebenen und erforderlichen Bestimmungen erhält.
! Änderung ! Der ganze Vorgang um das beantragen des permanenten Aufenthaltsrechtes ist ab 01.05.2014 hinfällig. Um dauerhaft in Schweden leben zu können brauch man das Aufenthaltsrecht nicht mehr. Es reicht die Personennummer auf dem Skatteverket zu beantragen.
Personen aus nicht EU- Ländern wie z.B. der Schweiz benötigen das Aufenthaltsrecht nach wie vor und müssen dies auch als erstes beantragen weil es für die Beantragung der Personennummer benötigt wird.
Für die Beantragung der schwedischen Staatsbürgerschaft benötigt man das permanente Aufenthaltsrecht ebenfalls noch weiterhin. Es wird einem in der Regel aber, wie es z.B. bei uns der Fall war, bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft automatisch erteilt.
Stand 10.2020

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Auf dem Arbeitsamt anmelden:

Geht man als Arbeitsloser nach Schweden sollte man sich vorher schon in Deutschland vom Arbeitsamt die Formulare PD U1 und PD U2 (früher E 303 und E 303)  für Ansprüche im Ausland aushändigen lassen.
In Schweden angekommen sollte man sich so schnell wie möglich auf der zuständigen
Arbetsförmedlingen (Arbeitsamt) als arbeitssuchend melden, die Formulare vorlegen und bekommt danach noch drei Monate lang Arbeitslosengeld von Deutschland überwiesen welches man unter gewissen Umständen auf 6 Monate verlängern lassen kann.
Arbetsförmedlingen
Hat man das gemacht bekommt man vom Arbeitsamt einen Handlingsplan den man einhalten und beachten sollte. Während diese Zeit muss man sich danach alle 14 Tage auf dem Arbeitsamt melden. Sind diese drei Monate vorbei und man hat immer noch keine Arbeit kann man unter gewissen Umständen das Arbeitslosengeld für weitere drei Monate beantragen. Die Bedinungen findest Du in dem Merkblatt der Arbeitsargentur für EU Staaten am Ende dieses Kapitels. Hat man in Schweden gearbeitet und wird erneut arbeitslos benötigt man für weitergehende Ansprüche auf Arbeitslosengeld das Formular PD U2. Diese Ansprüche bestehen, wenn man in Deutschland Anwartschaften erworben hat.
Dies ist der Fall, wenn man in Deutschland in zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Hinweis: Weitere Informationen zur Arbeitssuche in Schweden kannst Du aus der Broschüre der Arbetsförmedingen oder der Seite „Auswanderung planen!“ entnehmen.
 
Genaues kannst Du unten aus dem aktuellen Merkblatt der Arbeitsargentur für EU Staaten erfahren.

 
Allgemeine deutschprachige Broschüre der schwedischen Arbeitsvermittlung zum Thema, auf Arbeitssuche in Schweden
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Stand 2020


Ein Girokonto in Schweden eröffnen

Änderung! Seit dem 01.06.2017 sollte eigentlich jeder in Schweden das Recht haben auch ohne schwedische Personennummer und ID- Kort ein Konto auf einer Bank eröffnen zu können. Schweden hat nämlich am 01.06.2017 auch endlich die EU Richtlinie 2014/92/EU vom 23.07.2014 umgesetzt.
 
Neuerdings muss man als Einwanderer bei den Banken zur Eröffnung eines Girokontos eine Personennummer oder als z.B. Ferienhausbesitzer, Student usw. eine Samordningsnummer vorweisen. Seit Anfang 2016 muss man ebenfalls die schwedische ID- Kort vorlegen und oft die deutsche! Steuernummer auf der Bank angeben. Ein gültiger Reisepass versteht sich von selbst. Ohne all diese Angaben bekommt man so gut wie kein Girokonto mehr eingerichtet.
Es wird zwar oft geschrieben dass die Bestimmungen von Bank zu Bank unterschiedlich sein sollen und ab und zu wird auch immer noch berichtet und behauptet dass man auch ohne diese Vorgaben zu erfüllen bei der ein oder anderen Bank ein Konto eingerichtet bekommt und es auch am jeweiligen Sachbearbeiter liegen soll ob es klappt oder nicht. Mit ganz viel Glück und/oder Beziehungen mag das vielleicht auch sein aber verlassen sollte man sich darauf nicht unbedingt.
Smilie ne ne

Leider ist das aber scheinbar noch nicht auf allen Banken und Sachbearbeitern angekommen denn man hört immer wieder das sich viele von ihnen weiterhin quer stellen und kein Konto ohne PN und ID-Kort einrichten wollen. In einigen Fällen soll es schon genutzt haben die Bank auf diese EU- Richtlinie hinzuweißen. Man sollte sich also bei der Sache auf Probleme vorbereiten.
 
Stand 2020

 

Fahrzeuge nach Schweden einführen

Als nächstes sollte man sein Fahrzeug in Schweden ummelden wozu der Gesetzgeber einem normal eine Woche Zeit gibt. Dies kommt aber in allen Fällen allein aus organisatorischen Gründen, wegen der Wartezeit auf die Personennummer und Behörden wie z.B. Transportstyrelsen, schon nicht hin und dauert länger. Andererseits kennen wir bis jetzt keinen Fall, wo jemand deswegen Ärger bekommen hat. Smilie zwinkert
Transport Styrelsen
Will man sein Fahrzeug in Schweden registrieren lassen und anmelden benötigt man als erstes dafür die Personennummer. Hat man diese muß man, bevor man das Fahrzeug bei Transportstyrelsen online anmelden kann, dort anrufen und ihnen seine Personennummer durchgeben damit man im System aufgenommen wird weil man anders keinen Zugriff auf die entsprechenden Internetseiten hat. Danach kann man das Fahrzeug Hier im Internet für den Import anmelden. Nach der Anmeldung im Internet muß man sich dort eine Bescheinigung ausdrucken dass das Fahrzeug bei Transportstyrelsen zum Import angemeldet ist. Diese Bescheinigung sollte dann im Fahrzeug mitgeführt werden, weil man den original Kraftfahrzeugbrief, Schein und Kopien der Kaufverträge der Fahrzeuge mit dem Formular nach Transportstyrelsen in Örebro schicken muss die dort eingezogen werden. Danach muß man pro Fahrzeug 1.100 SEK (ca. 110 €) Gebühren überweisen. Hat man das alles gemacht, ist alles in Ordnung und das Fahrzeug nicht irgendwo gestohlen worden, bekommt man danach in der Regel Bescheid dass das Fahrzeug für den Import zugelassen wird. Auf diesem Schreiben befindet sich eine Ärendenummer, diese benötigt man für einen Termin bei der Bilprovningen (TÜV).
 
Wichtig!

Wird ein neuer! PKW nach Schweden eingeführt und sollte dieser nicht mindestens 6.000 Km gelaufen haben und/oder 6 Monate auf einen zugelassen gewesen sein muß man das dem Skatteverket mitteilen und den PKW nach dem in Schweden gültigen Mehrwertsteuersatz von 25% versteuern. Man kann sich aber im Gegenzug die 19% Mehrwertsteuer von Deutschland erstatten lassen. Man kann hier die Bestimmungen einsehen, das Formular downloaden, ausfüllen und an folgende Adresse schicken:

Postadress
Skatteverket
Storgatan 16
771 83 Ludvika

Stand 02.2020
 

Fahrzeug bei der Bilprovning vorführen

Ist bei der Ursprungsprüfung des Transportstyrelsen alles in Ordnung und man hat den Bescheid bekommen kann man mit der darauf befindlichen Ärändenummer den Termin zur Ursprungs-protokollbesichtigung bei der nächstgelegenen Bilprovning machen oder bekommt mitgeteilt zu welcher Prüfstelle man muss.
Bevor man dann zur Bilprovning fährt muss man auf der Versicherung eine vorläufige KFZ- Versicherung abschließen und denen nachher das Kennzeichen, das man mit dem Prüfbericht der Bilprovning erhält mitteilen.
Bilprovning
Weil die Fahrzeuge die vor 2006 zugelassen wurden in Schweden nach Gewicht und nicht nach Schadstoffausstoß besteuert werden müssen die Fahrzeuge entweder direkt bei der Bilprovning oder an anderer Stelle gewogen werden. Wir mussten weil die Bilprovning in Vetlanda keine eigene Waage hatte zum wiegen zu einer anderen Firma. Mit dem Wiegeprotokoll sind wir dann zur Bilprovning gefahren.
 
Ein kleiner Tipp am Rande! Alles was nicht nötig ist sollte aus dem Fahrzeug entfernen werden da sich dieses Gewicht eventuell hinterher bei der KFZ- Steuer bemerkbar macht und man dadurch vielleicht mehr Steuern bezahlen muss.
 
Fahrzeuge die nach 2006 zugelassen sind werden auch in Schweden nach Schadstoffausstoß besteuert und brauchen nicht gewogen zu werden.
 
Ansonsten ist der Termin bei der Bilprovning nichts anderes wie ein TÜV  Termin in Deutschland. Ist das Fahrzeug geprüft und für OK befunden worden erhält man den Prüfbescheid auf dem auch schon das neu zugeteilte schwedische Kennzeichen steht.
Die aktuellen Kosten für die Ursprungsprotokollbesichtigung sind wohl von län zu län etwas unterschiedlich und betragen:

PKW
Registrierungsbesichtigung:     2.300:- Sek
 
PKW Anhänger

Registrierungsbesichtigung:     1.900:- Sek
Stand 10.2019

Ein paar Tage später bekommt man die Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere Teil 1 (blau) und Teil 2 (gelb) zugeschickt.
Der blaue Schein ist vergleichbar mit dem
KFZ- Brief in Deutschland und der gelbe mit dem KFZ Schein. Dieser wird auch verwendet um das Fahrzeug stillzulegen, wieder zuzulassen oder zu verkaufen. Dazu füllt man den nur entsprechend aus und schickt den an Transportstyrelsen. Das alles kann man natürlich, wie in Schweden üblich, auch übers Internet online machen. zwinker
 
Die fälschungssicheren Kennzeichen haben uns damals 60:- Sek gekostet.
 
Normalerweise wird das Fahrzeug automatisch vom Transportstyrelsen in Deutschland auf dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg abgemeldet. Da es aber wohl schon öfter Probleme gegeben hat haben wir, wie uns von anderen empfohlen wurde, Kopien von den alten Fahrzeugpapieren und der neuen Zulassungsbescheinigung mit den Kennzeichen drauf nach Deutschland zu unserem Versicherungsonkel (Carlo sei DankSmilie winkt) geschickt der das Auto dann auf dem Straßenverkehrsamt in Siegen abgemeldet hat.
Ist das alles erledigt bekommt man dann jedes Jahr von der Bilprovning einen Termin, per Mail oder schriftlich, zugeschickt den man im Internet auf deren Seite bestätigen oder auch umbuchen kann. Mittlerweile kostet die normale TÜV- Untersuchung bei der Bilprovning für PKW mit max. 3.500 kg 475:- Sek, für Anhänger bis Max 3.500 kg 395:- Sek. Wenn man vorher übers Internet mit Kreditkarte bezahlt bekommt man oft Rabatt.

Es gibt mittlerweile auch einige andere private Prüfstellen die wohl auch günstiger sein sollen.
Allerdings, so stand hier in den Tageszeitungen, sind einige Niederlassungen schon mal kurzzeitig geschlossen worden weil man ihnen vorgeworfen hatte teilweise mangelhafte Prüfungen durchgeführt zu haben.
Da sich die Preise auch ändern können wir dafür keine Gewähr übernehmen.
 
Stand 02.2020
 
Hinweis! Seit 20.05.2018 müssen neu zugelassene PKW und leichte Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen erst nach 36 Monaten zur ersten Besichtigung, nach weiteren 24 Monaten zur zweiten Prüfung und dann jährlich zur Prüfung.
 

Stand 05.2021

Hier auf Seite 2 geht es Weiter mit den Formalitäten wie z.B. KFZ kaufen, versichern, KFZ- Steuer, Führerschein, die schwedische Staatsbürgerschaft und Försäkringskassan.



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