Die Einfuhr von Haustieren, speziell Hunden und Katzen nach Schweden ist ab 01.01.2012 verein-facht worden und ersetzen die alten Vorschriften vom 3.Juli 2004.
Der bisher erforderliche Bluttest (Titterwert) und die Wurmkur entfallen ab 01.01.2012!
Somit benötigt man nur noch:
- Eines EU- Heimtierausweises, in dem der zuständige Tierarzt alle
notwendigen Maßnahmen und Impfungen notiert.
- Kennzeichnung mit einem Mikrochip (eine deutlich erkennbare Tätowierung
reicht nur bei Tieren, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011
vorgenommen wurde).
- Impfung gegen Tollwut für Tiere ab 3 Monaten entsprechend den
Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
Arzneimittel, die für Tiere von einem Tierarzt vorgeschrieben worden sind, dürfen ohne Erlaubnis eingeführt werden, wenn ein(e) Reisende das Tier nach Schweden mitbringt.
Bei einer Direkteinreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der geltenden norwegischen Bestimmungen.
Hunde müssen vom 01. März bis 20. Aug. an der Leine geführt werden und es wird gebeten in Ortschaften den Hundekot zu entfernen. Dafür gibt es in vielen Ortschaften extra Mülleimer.
Weitere detaillierte Informationen erhälts Du auf der Internetseite des schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft.
www.sjv.se
Stand 2020
Im SFI Kurs die Sprache lernen:
Der SFI, Svernska för Inwandare, (Schwedisch für Einwanderer) wird von den Kommunen kostenlos angeboten. Dazu muss man sich nur auf der Kommune anmelden. Dies kann man entgegen vieler Behauptungen in sozialen Medien und Internet auch schon ohne! Personennummer machen.
Hier Infos dazu beim Skolverket!
Hat man sich angemeldet macht man in der Regel erst einen Aufnahmetest und wird je nach den vorhandenen Sprachkenntnissen in den jeweiligen Kurs eingestuft. Es gibt die Kurse A,B,C und D. Anfänger beginnen normal im A Kurs. Zwischendurch werden Zwischenprüfungen gemacht und je nach Fortschritt wird man höher in B und C Kurs eingestuft. Hat man den D Kurs erreicht hat man es fast geschafft und macht an dessen Ende eine Prüfung und bekommt eine Urkunde die man auch den Arbeitgebern vorlegen kann. Man kann dann auch noch in der Vuxenenbildung Erwachsenenbildung weiter lernen, dazu kann einem die Schule nähere Auskünfte erteilen.
Auf unserer Seite „
Die schwedische Sprache“ haben wir viele Links zu überwiegend kostenlosen Programmen oder Internetseiten auf denen man vorher zum Teil mit Aufgaben die auch im SFI vorkommen Schwedisch lernen kann.
Die schwedische Steuererklärung:
Das schwedische Steuerrecht zählt zu einem der einfachsten der Welt. Jeder bezahlt auf alle! Einkünfte, egal ob man diese mit Arbeit, Selbstständigkeit, Verkäufen, Mieteinahmen etc. erzielt hat seine Steuern. In Schweden wird Renten-, Arbeitslosen-, und Krankengeld auch Brutto ausgezahlt und muss ebenfalls versteuert werden. Dafür können schwedische Rentner z.B. im Gegenzug, anderes wie in Deutschland, Reparaturen am Haus steuerlich geltend machen.
Für Arbeitnehmer gibt es wie auch z.B. bei der Vermietung von Häusern und Ferienhäusern gewisse Freigrenzen. Ebenso kann man Kosten für Finanzierungen und wenn es nur die für ein neues Auto oder einen neuen Kühlschrank ist bei der Steuer angeben.
Selbstständige können auch wie in Deutschland gewisse Kosten geltend machen.
Die Steuererklärung bekommt man fertig ausgefüllt zugeschickt, kontrolliert diese nur und füllt, falls erforderlich noch die Fahrtkosten zur Arbeit, Mieteinahmen oder Kosten für ROT- oder RUT- avdrag ein falls nicht schon von der Firma angegeben.
ROT- oder RUT- avdrang ist eine Steuervergünstigungen für Renovierungen, Modernisierungen am Haus oder Haushaltsdienste wie z.B. Gartenpflege, Haus- oder Fenster putzen etc. von denen man einen gewissen Teil der Lohnkosten absetzen kann. Diese Vergünstigungen kann man aber nur in Anspruch nehmen wenn man in Schweden Einkommenssteuer bezahlt. Rentner aus Deutschland können dies nicht in Anspruch nehmen.
Hat man dies gemacht bestätigt man dies übers Internet oder per SMS und fertig. So dauert die Steuererklärung vielleicht 15 Minuten und man sitzt nicht wie in Deutschland stunden- oder tagelang daran oder benötigt sogar noch einen Steuerberater. Man sieht, es geht auch anders!
Kinder in der Schule anmelden:
Dadurch das wir nun auch Bekannte und Freunde haben die mit Kindern hier eingewandert sind können wir auch zu diesem Thema etwas beitragen. Wandert man mit Kindern in Schweden ein müssen diese wie in Deutschland auch in der Schule angemeldet werden was ein relativ einfacher Vorgang ist. Dies sollte man so schnell es geht machen und einfach in die nächstgelegene Schule oder zur Kommune gehen und dort mit den Zuständigen reden. Die sagen einem dann wie es weiter geht. Dies kann man auch schon ohne die Personennummer machen und alles in die Wege leiten.
Bewerbung bei der Jobsuche:
Nun zu einem Kapitel was normal nicht zu den Formalitäten zählt aber was man zu den Formalitäten dazu zählen kann und weswegen wir immer viele Anfragen bekommen. Es geht um die Bewerbung bei der Jobsuche zu der wir auch schon unter „Auswanderung planen!“ etwas geschrieben haben.
Viele Leute behaupten ja in Foren, den Social Medien usw. dass man sich von Deutschland aus auf Jobs bewerben könne. Das mag zwar in einem von Hundert Fällen auch funktionieren aber in der Regel werden Bewerbungen von Deutschland aus von den Arbeitgebern nicht beantwortet. Dies liegt zum einen daran dass schwedische Arbeitgeber sehr großen Wert darauf legen dass man sich persönlich vorstellt weil sie sehr viel Wert darauf legen das die künftigen Mitarbeiter auch „menschlich“ ins Team passen. Zum anderen liegt es daran dass die schwedischen Arbeitgeber auch verlangen das Bewerber die schwedische Sprache beherrschen. Deswegen empfehlen wir allen sich Firmen die in Frage kommen im Internet rauszusuchen, sich darüber zu informieren und bei einem Kurztrip oder im Urlaub Kontakt aufzunehmen. Einfach mal Klinken zu putzen und sich persönlich vorzustellen ist eine weitere gute Möglichkeit Arbeit zu suchen. So haben wir die Erfahrung gemacht und haben es schon oft von anderen bestätigt bekommen dass es die erfolgreichste Methode ist.
Mehr Infos zu diesem Thema findest Du unter „Auswanderung planen!“, dort haben wir das Thema ausführlich behandelt.
Andere Formalitäten:
Darauf andere Formalitäten wie Strom, Wasser, Telefon an- oder ummelden, Haus oder Haustiere zu versichern hier zu beschreiben verzichten wir weil sich diese Vörgänge nicht groß von denen in Deutschland unterscheiden.
Alle anderen Formalitäten sind eigentlich die gleichen oder so ähnlich wie auch in Deutschland.
Zusammenfassung:
Bei der Beantragung der Personennummer sollte vorhanden sein:
1. Gültige Reisepässe und beglaubigte Kopien der Reisepässe.
2. Heiratsurkunde und beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde.
3. Kopie der Verdienst- oder Rentenbescheinigung.
4. Bei gesetzlich Versicherten und gesetzlich versicherten Rentnern die Be-
scheinigung S1, (früher E121) als Nachweis einer deutschen Krankenver-
sicherung.
5. Privatversicherte und Pensionäre benötigen eine Bescheinigung dass Sie
in Deutschland voll umfänglich krankenversichert sind.
6. Kommt man ohne Arbeit oder Rente nach Schweden muss man pro Er-
wachsenem 150.000 SEK, ca. 17.000,- Euro und pro Kind die Hälfte als
Barvermögen nachweisen.
Für die Beantragung der ID- Kort benötigt man:
Ab 01.06.2009 kann man die ID- Kort nicht mehr wie früher auch bei Banken, sondern nur noch beim zuständigen Skatteverket beantragen.
1. Passbilder für ID- Kort. (Nach schwedischen Bestimmungen machen
lassen.)
Ab 01.06.2009 werden die Passbilder auch beim Skatteverket
gemacht.
Für die Eröffnung eines Girokontos benötigt man:
1. Einen gültigen Reisepass.
2. Die Personnennummer
3. Die schwedische ID- Kort
4. Die deutsche Steuernummer
Um seinen PKW und/oder Anhänger zur Importuntersuchung beim Transportstyrelsen anzumelden benötigt man: